Arbeitsrecht

In unserer Kanzlei werden Sie umfassend zu allen Bereichen des Arbeitsrechts von der Fachanwältin für Arbeitsrecht, Frau Rechtsanwältin Birgit Menzel vertreten. Im Einzelnen betrifft dies folgende Bereiche:

1. Kündigung / Entfristung

Bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, sei es durch Kündigung oder dem Auslaufen von Befristung(en) berät Sie Frau Rechtsanwältin Birgit Menzel über die Möglichkeiten und Erfolgsaussichten im Falle einer Klage bis hin zu den rechtlichen Konsequenzen in Zusammenhang mit Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen sowie der Unterzeichnung von Ausgleichsquittungen.

2. Arbeitsnehmerhaftung

Kommt es zu Verkehrsunfällen mit einem Firmenfahrzeug, sonstigen Schäden am Eigentum des Arbeitgebers oder dessen Auftraggebers oder gerügter Schlechtleistung innerhalb des Arbeitsverhältnisses, klärt Frau Rechtsanwältin Menzel für Sie die Haftungsfragen bis hin zur Geltendmachung von Ansprüchen.

3. Arbeitsentgelt / Überstundenvergütung

Bleibt der Arbeitgeber Lohnzahlungen schuldig, möchte er diese mit Forderungen verrechnen oder Vertragsstrafe geltend machen, Frau Rechtsanwältin Birgit Menzel hilft bei der Berechnung und Geltendmachung von Arbeitsvergütung nebst Überstunden.

4. Urlaub / Urlaubsabgeltung / Urlaubsgeld

Manchmal ist schon die Berechnung von Urlaubsansprüchen schwierig, zumal bei Teilzeitbeschäftigten und Langzeiterkrankten. Erst recht gilt das für Zahlungsansprüche rund um den Urlaub, z.B. der Urlaubsabgeltung oder des (anteiligen) Urlaubsgeldes. Frau Rechtsanwältin Menzel hilft auch hier.

5. Sonderzahlungen

Besteht ein Anspruch des Arbeitnehmers auf in der Vergangenheit gezahlte Gratifikationen auch in diesem Jahr? Muss der Arbeitnehmer Sonderzahlungen zurückerstatten, z.B. bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses? Eine Prüfung durch Frau Rechtsanwältin Menzel kann auch hier bares Geld wert sein.

6. Abmahnung

Eine Abmahnung kann vom Arbeitgeber die Vorbereitung auf eine verhaltensbedingte Kündigung sein. Frau Rechtsanwältin Menzel berät Sie, wie eine Abmahnung verfasst sein muss, damit sie wirksam ist und ob, gegebenenfalls wie, es ratsam ist, gegen eine Abmahnung vorzugehen.

7. Zeugnis

Ein Zeugnis ist das Aushängeschild für zukünftige Arbeitgeber. Von einem Zeugnis kann die weitere berufliche Karriere abhängen. Es muss wohlwollend formuliert, inhaltlich aber wahr sein. So gibt es eine Vielzahl von Formulierungen, die positiv erscheinen, dies aber nicht sind. Frau Rechtsanwältin Birgit Menzel berät Sie vor der Einforderung des Zeugnisanspruchs, welche Zeugnisvariante in Frage kommt, und überprüft das erteilte Zeugnis inhaltlich. Gibt es etwas zu beanstanden, wird versucht eine kostengünstige außergerichtliche Einigung mit dem Arbeitgeber zu treffen. Zuletzt steht der Gerichtsweg offen.

8. Diskriminierung / Ungleichbehandlung / Mobbing

Ungerechtigkeiten, Bevorzugung von Kollegen bis hin zu gezielten Attacken von Kollegen und Chefs in der Arbeitswelt nehmen immer mehr zu. Sie richten bei dem Einzelnen oft unwiederbringliche gesundheitliche Schäden an. Es gibt Möglichkeiten sich zu wehren, sogar unter Umständen für erlittene Nachteile einen finanziellen Ausgleich zu bekommen. Frau Rechtsanwältin Menzel steht Ihnen auch hier zur Seite.