Dresden am Wochenende 06./07. Juni 2015 – Bei Streik Beiträge zurück

Die Rechtsanwältin & Fachanwältin für Familienrecht Karin Ahrendt, ist – wie viele andere – als Mutter zweier Kinder (Kindergarten/Schulhort) von dem nicht enden wollenden Streik der Erzieher in Dresden betroffen. Wie die meisten Eltern hat auch sie großes Verständnis für die Forderungen der Erzieher. Kein Verständnis hat sie aber, dass dieser Streik auf dem Rücken der Kinder und Eltern ausgetragen wird. Die Kommunen sparen erhebliche Personalkosten, den Eltern entstehen durch anderweitige Betreuung neben dem Stress Mehrkosten.

Bislang stellt sich die Stadt Dresden im Gegensatz zu anderen Kommunen auf den Standpunkt, dass Elternbeiträge nicht erstattet werden, und verweist auf ihre Satzung.

Karin Ahrendt geht davon aus, dass die Satzung, die eine Rückerstattung erst bei einem Ausfall ab einem Monat vorsieht, unverhältnismäßig ist, da sie die Stadt einseitig begünstigt und damit einer gerichtlichen Prüfung nicht statthalten wird. „Es lohnt sich in jedem Fall, die Beiträge anteilig zurückzufordern.“

……………………………………….

Musterschreiben unter: www.anwalt-dd.de/aktuelles

 

Karin Ahrendt | www.anwalt-dd.de