Dresden am Wochenende 29. August 2015 – Aktuelle Änderung im Unterhaltsrecht

Der Bundesrat hat im Juli der Erhöhung der familienpolitischen Leistungen zugestimmt, so dass am 22.7.2015 das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags verkündet werden konnte. Aus diesem Grund haben die Oberlandesgerichte zum 1. August die Unterhaltsbeträge um ca. 3,5 % angehoben. Das staatliche Kindergeld wird rückwirkend zum 1.1.2015 auf 188 Euro für 1. und 2. Kind, 194 Euro für das 3. Kind und 219 Euro ab dem 4. Kind erhöht. Üblicherweise führt eine Erhöhung des Kindergeldes wegen der hälftigen Anrechnung zu einer Reduzierung des Zahlbetrages. Es wurde aber insoweit geregelt, dass es bis zum 31.12.2015 bei einer Anrechnung des bisherigen Kindergeldes (184/190/215) verbleibt. Zum 1.1.2016 erfolgt eine Erhöhung des staatlichen Kindergeldes auf 190/196/221 Euro.

Da sich auch der steuerliche Kinderfreibetrag zum 1.1.2016 von 4 512 Euro auf 4 608 Euro erhöht, haben die Oberlandesgerichte bereits in Aussicht gestellt, dass sich die Bedarfssätze der unterhaltsberechtigten Kinder zum 1.1.2016 nochmals erhöhen werden. Dann wird allerdings auch wieder das tatsächlich gezahlte staatliche Kindergeld hälftig in Abzug gebracht.

Allen Unterhaltsschuldner und Unterhaltsgläubigern wird aufgrund der Neuregelungen dazu geraten, ihre aktuellen Unterhaltstitel zu überprüfen und sich bei Jugendämtern oder Anwälten wegen der neuen Zahlungspflichten beraten zu lassen, um keine Nachteile zu erleiden.

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Infoveranstaltung vom Verein „Eltern für Kinder e. V.“ am 2. September 2015, 19.30 Uhr, „Kiss“ Ehrlichstraße 3, 01067 Dresden. Für diejenigen, die kein Mitglied des „Eltern für Kinder e. V.“ sind, wird ein Unkostenbeitrag von 3,50 Euro erhoben.

Die aktuellen Zahlbeträge finden Sie unter: www.anwalt-dd.de/aktuelles/downloads

 

Karin Ahrendt | www.anwalt-dd.de
www.elternfuerkinderev.de