Dresden am Wochenende 24./25. Januar 2015 – Trennung ohne Rosenkrieg

Weihnachten ist vorbei, ein neues Jahr hat begonnen und wie jedes Jahr gab es bei vielen Familien statt Geschenke und Besinnlichkeit Streit und unschöne Auseinandersetzungen. In dieser Situation muss die Entscheidung getroffen werden, ob die Beziehung noch gerettet werden kann, oder eine Trennung unausweichlich ist. Hierbei sollte nichts überstürzt werden und vor allem auch die Hilfe Dritter in Anspruch genommen werden. Dies können Beratungsstellen sein oder auch das Anwaltsgespräch, um sich einen ersten Überblick zu verschaffen.

Für alles was die Kinder betrifft stehen auch immer die Jugendämter für Beratungen zur Verfügung. In jedem Fall sollten sich die Eltern Ihrer Verantwortung für die Kinder bewusst sein und diese aus etwaigen Auseinandersetzungen heraushalten.

Ist eine Trennung nicht zu vermeiden, dann gilt ab dem 1. Januar die neue Unterhaltstabelle, herausgegeben vom Oberlandesgericht. Dabei wurden als wesentliche Änderung die Selbstbehaltsätze erhöht. Bei Nichterwerbstätigen gilt nunmehr gegenüber minderjährigen Kindern ein Selbstbehalt von 880 Euro statt 800 Euro und bei Erwerbstätigen ein Selbstbehalt von 1080 Euro statt 1000 Euro. Da bei bestehenden Unterhaltstiteln diese Erhöhung nicht automatisch berücksichtigt wird, müssen sich diejenigen, die Unterhalt zahlen selbst um eine Abänderung der Unterhaltstitel kümmern.

Über die genauen Voraussetzungen unter denen eine Reduzierung des zu zahlenden Unterhalts möglich ist sowie über das Thema „Trennung ohne Rosenkrieg“ informiert der Verein „Eltern für Kinder e.V.“ in seiner Veranstaltung am Mittwoch, dem 4. Februar unter Mitwirkung von Frau RAin Karin Ahrendt.

Informationsveranstaltung am 4. Februar 2015 – 19.30 Uhr, „Kiss“, Ehrlichstraße 3, 01067 Dresden. Für diejenigen, die kein Mitglied des „Eltern für Kinder e. V.“ sind, wird ein Unkostenbeitrag von 3,50 Euro erhoben.

Karin Ahrendt | www.anwalt-dd.de
www.elternfuerkinderev.de