Widerspruch einlegen!
Wie bereits zu erwarten war, bekommen alle Eltern, die ihre Elternbeiträge für die Streiktage im Monat Mai zurückgefordert haben, nun von der Landeshauptstadt Dresden Ablehnungsbescheide, in welchen sich die Stadt auf die Regelungen in ihrer Elternbeitragssatzung beruft.
Die Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, Karin Ahrendt, selbst betroffene Mutter, rät nun allen Eltern dazu, sich mit diesem Bescheid nicht zufrieden zu geben, sondern von dem Widerspruchsrecht innerhalb eine Monats ab Zustellung Gebrauch zu machen. Sie selbst hat am 11.06.2015 Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt, da sie die Satzung, auf welche sich die Stadt Dresden beruft, für unverhältnismäßig und damit für nichtig einschätzt. Ein Muster ihres Widerspruchs finden Sie anliegend zum kostenlosen Download.
Karin Ahrendt | www.anwalt-dd.de