Sächsischer Bote 01. November 2014 – Wo wird Weihnachten gefeiert

Ein großer Streitpunkt bei getrenntlebenden Eltern ist – alle Jahre wieder – die Frage, wie der Umgang an Weihnachten stattfinden soll. Wie so oft beim Umgang gibt es hierzu keine verbindliche gesetzliche Vorschrift und auch keine einheitliche Linie bei den Gerichten.

So vertreten manche Richter/innen die Auffassung, dass die Kinder den 24. Dezember immer bei dem Elternteil verbringen sollen, bei dem sie ihren Lebensmittelpunkt haben. Andere meinen, dass der Umgang an Weihnachten und Silvester immer im jährlichen Wechsel zwischen den Kindeseltern stattfinden soll.

Im Idealfall verständigen sich die Eltern einvernehmlich unter Berücksichtigung der Interessen ihrer Kinder. In jedem Fall sollte eine Klärung des Umgangs frühzeitig herbeigeführt werden, um den Kindern eine Gerichtsverhandlung unmittelbar vor Weihnachten zu ersparen.

Zu diesem Thema und anderen Fragen zu Umgang, Trennung, Scheidung veranstaltet der Verein „Eltern für Kinder e.V.“ am Mittwoch, dem 03. Dezember ab 19.30 Uhr in der Kiss, Ehrlichstraße 3 01067 Dresden, unter Mitwirkung von Frau Rechtsanwältin Karin Ahrendt eine offene Informationsveranstaltung. Alle Interessierten sind herzlich willkommen. Für Nichtmitglieder wird ein Unkostenbeitrag von 3,50 Euro erhoben.

Karin Ahrendt | www.anwalt-dd.de
www.elternfuerkinderev.de