Dresden am Wochenende 30./31. Mai 2015 – Umgang in den Ferien
Immer wieder kommt es zwischen getrenntlebenden Eltern zum Streit, wie der Umgang mit den Kindern in den Ferien zu gestalten ist. Denn dafür gibt es keine gesetzliche Regelung. Die Eltern müssen sich über den Ferienumgang abstimmen. Falls dies nicht klappt, können sie sich beim Jugendamt oder in Beratungsstellen Unterstützung holen. Wenn auch das nicht hilft, muss der Umgang gerichtlich geregelt werden.
Die Gerichte gehen in der Regel davon aus, dass die gesetzlichen Schulferien hälftig zwischen den Eltern zu teilen sind, aber letztlich ist jede Umgangsentscheidung am Kindeswohl zu orientieren und damit auf die Bedürfnisse des Kindes abzustellen. Die Eltern haben kein Mitspracherecht zu dem Urlaubsziel des Anderen. Es besteht allerdings eine Auskunftspflicht darüber, wo der Urlaub verbracht werden soll.
Es besteht keine Kostenbeteiligungspflicht für die Urlaubsreise. Jeder Elternteil muss alleine für die Kosten seiner Urlaubsreise mit dem Kind aufkommen. Darüber hinaus entfällt auch nicht die Barunterhaltspflicht, und zwar selbst dann nicht, wenn der eine Elternteil drei Wochen mit dem Kind in den Urlaub fährt.
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Infoveranstaltung zu diesem und anderen Themen am 3. Juni 2015, 19.30 Uhr, „Kiss“ Ehrlichstraße 3, 01067 Dresden. Für diejenigen, die kein Mitglied des „Eltern für Kinder“ e. V. sind, wird ein Unkostenbeitrag von 3,50 Euro erhoben.
Karin Ahrendt | www.anwalt-dd.de
www.elternfuerkinderev.de