Zum 01.01.2024 werden die Bedarfssätze der Unterhaltstabelle erneut angehoben. Dabei steigt nicht nur der Mindestunterhalt für Kinder, sondern es wurden auch die Einkommensgruppen neu definiert. In der alten Tabelle ging die niedrigste Einkommensgruppe nur bis 1.900 €. In der neuen Tabelle geht diese Einkommensgruppe, die 100 % entspricht, nun bis 2.100 €. Bei einem Kind in der ersten Altersstufe steigt damit der Zahlbetrag von bisher 312 € auf 355 Euro, was eine Differenz von 43,00 € ausmacht. Die höchste Einkommensgruppe geht nun bis 11.200 €, statt bisher bis 11.000 €.
Auch die Selbstbehalte haben sich geändert. Dem Erwerbstätigen steht nun gegenüber minderjährigen Kindern ein Selbstbehalt in Höhe von 1.450 € (bisher 1.370 €), dem nicht Erwerbstätigen ein Selbsthalt in Höhe von 1.200 € (bisher 1.120 €) zur Verfügung. Wer also nicht mehr als 1.450,00 € netto verdient, muss keinen Kindesunterhalt zahlen. Wird aber im Falle von Unterhaltsvorschussleistungen zu einem späteren Zeitpunkt vom Jugendamt in Regress genommen. Die Tabelle findet man im Internet unter www.justiz.sachsen.de/olg oder direkt über den Suchbegriff Düsseldorfer Tabelle 2024.
Bei allen, die über eine Jugendamtsurkunde oder einen gerichtlichen Titel verfügen, in welchem nur der Prozentsatz und nicht eine fester Unterhaltsbetrag festgelegt ist (dynamischer Titel) wirkt sich die Erhöhung der Unterhaltsbeträge automatisch aus und muss von den Unterhaltsschuldnern bei der Zahlung eigenständig berücksichtig werden. Alle anderen sollten die Erhöhung zum Anlass einer Überprüfung des festgelegten Unterhalts nehmen. Hierfür stehen das Jugendamt und auch Anwaltskanzleien gerne zur Verfügung.
In dem nächsten Treffen der Selbsthilfegruppe Eltern für Kinder am 03.01.24 um 19 Uhr im Bürgertreff Grunaer Aue auf der Winterbergstr. 31c, 01277 Dresden wird neben anderen Themen auch der Kindesunterhalt Inhalt einer offenen Gesprächsrunde sein. Interessierte sind herzlich eingeladen. (www.elternfuerkinderev.de)
Karin Ahrendt